Das Wechselmodell – Ein Überblick

Das Wechselmodell – ein Überblick

 

Was ist ein Wechselmodell?

Das Wechselmodell ist eine Form der Kinderbetreuung, die von einem regelmäßigen Wohnen des Kindes bei beiden Elternteilen ausgeht.
Die Kinder wechseln hin und her zwischen den Wohnungen der Eltern und verbringen annähernd gleich viel Zeit bei Mutter und Vater.
Mit dem wachsenden Bewusstsein, dass Kinder auch gerade nach der Trennung Mutter und Vater gleichermaßen brauchen, stößt das Wechselmodell auf wachsendes Interesse.
Das relativ neue Betreuungskonzept stellt die Abgrenzung zum klassischen Residenzmodell dar, welches einen dauerhaften Wohnsitz des Kindes bei nur einem Elternteil vorsieht. Diese strikte Trennung wird durch das Wechselmodell gelockert, um die Betreuungszeiten gleichmäßig auf beide Elternteile zu verteilen.
Nur wenn beide Eltern annähernd gleich viel Betreuungsaufwand betreiben spricht man von einem echten Wechselmodell. Kein Elternteil darf wesentlich mehr Betreuungsleistung als der andere Teil erbringen. Die Grenze zum unechten Wechselmodell liegt bei einer Abweichung von 10 % von der hälftigen Aufteilung. Diese Unterscheidung ist unter anderem bei der Frage der Unterhaltszahlungen von Bedeutung.

 

Auswirkung auf die Unterhaltszahlungen

Das Vorliegen eines echten Wechselmodells führt nicht dazu, dass kein Unterhalt zwischen den Eltern mehr zu zahlen ist. Vielmehr werden beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Es ist auch nicht jeder Elternteil dazu verpflichtet genau die Hälfte des Unterhalts zahlen. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts richtet sich nach der Höhe des Einkommens des jeweiligen Elternteils. Der aus dem Wechselmodell resultierende Mehrbedarf, beispielsweise an Fahrt-, und Wohnkosten, sowie das Kindergeld fließen in die Berechnung mit ein.
Im Gegensatz dazu bleibt es beim Vorliegen eines unechten Wechselmodells bei der üblichen Berechnung des Unterhalts desjenigen Elternteils, der weniger Betreuungsaufwand erbringt.

 

Besteht ein Anspruch auf das Wechselmodell?

In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf das Wechselmodell.
Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass sich ein solcher Anspruch nicht aus dem Grundgesetz ergebe und der Gesetzgeber seinen verfassungsrechtlich garantierten Spielraum nicht dadurch überschreite, dass er das Wechselmodell nicht als den Regelfall bestimmt.
In seiner neusten Entscheidung vom 01.02.2017 hat der BGH entschieden, dass das Familiengericht dieses Betreuungsmodell auch auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen anordnen darf.

 

Vorteile und Nachteile

Der regelmäßige Wechsel zwischen den Haushalten ist mit Vorteilen für das Kind und für die Eltern verbunden.
Der Hauptvorteil: Das Kind wächst trotz Trennung bei beiden Elternteilen auf. Es erlebt den Alltag mit Mutter und Vater, sodass eine enge Eltern-Kind-Beziehung aufrechterhalten wird. Die regelmäßige Betreuung von beiden Elternteilen kann sich außerdem entscheidend positiv auf die Entwicklung des Kindes auswirken.
Dabei behalten beide Elternteile die Verantwortung und die immense Belastung, die bei einem alleinerziehenden Elternteil besteht, wird geteilt.
Zudem kann die Kinderbetreuung in diesem Modell an die eigene zeitliche Verfügbarkeit angepasst werden.

Der ständige Wechsel zwischen zwei Haushalten bringt aber auch Nachteile mit sich.
Das Wechselmodell erfordert ein hohes Maß an Organisation, Kommunikation und Kooperation zwischen allen Beteiligten, auch den Kindern. Diese Anstrengungen können ein schon angespanntes Verhältnis zwischen den Eltern noch mehr belasten.
Die Belastungen betreffen nicht nur die Eltern, sondern gehen auch an den Kinder nicht spurlos vorbei. Durch den ständigen Wechsel und die fehlende Kontinuität fühlen sich die Kinder möglicherweise bei keinem Elternteil richtig heimisch und es kann ein Gefühl der Zerrissenheit entstehen.
Unterschiedliche Erziehungsansätze können zusätzlich zur Verunsicherung des Kindes beitragen.
Der logistische und kostenmäßige Aufwand, der durch den ständigen Wechsel entsteht, ist nicht zu unterschätzen. Dieses Modell fordert zwei Haushalte für das Kind und somit eine doppelte finanzielle Belastung für die Eltern.
Das Wechselmodell ist demnach nicht unumstritten. Die Eltern sollten sich die Vor-, und Nachteile bewusst machen und vor allem folgende Grundvoraussetzungen in Ihre Überlegungen miteinbeziehen.

 

Grundvoraussetzungen:

  • Die Basis des Wechselmodells bildet das elterliche Engagement.
    Ein Mindestmaß an Übereinstimmung und eine ausreichende Kommunikationsbereitschaft zwischen den Eltern muss demnach gegeben sein.
  • Das Kind hat eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen.
  • Der Wille des Kindes wird altersangemessen berücksichtigt.
    Ist das Kind schön älter, muss es dem Wechselmodell zustimmen.
  • Die Haushalte der Eltern liegen nicht weit voneinander entfernt.
    Wenn die Eltern nicht weit auseinander wohnen, wird das Kind nicht aus seinem gewohnten Umfeld gerissen und die Schule sowie soziale Kontakte können beibehalten werden.
  • Die Bedürfnisse des Kindes haben Priorität.

Die Eltern sind bereit und in der Lage, sich auf die verändernden Bedürfnisse des Kindes einzustellen.

Jede Familie und jedes Kind ist unterschiedlich. Vor diesem Hintergrund ist hier nicht von Richtig oder Falsch zu sprechen.
Sie suchen nach der besten Lösung für Ihre Familie? Hierzu beraten wir Sie gerne.

Vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin, in dem wir auf alle für Sie relevanten Aspekte eingehen.

 

Ihr Ansprechpartner im Erbrecht:

Rechtsanwalt Martin Weber, LL.M.
Telefon: +49 (0) 851 / 966 300 40
E-Mail:   mw@weber-dekena.de

 

 

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