Ein schriftlicher Vertrag liegt auf dem Tisch. Darauf liegen zwei Eheringe und ein Kugelschreiber. Man sieht zwei paar Hände.

Unsere Kernkompetenzen

Im Familienrecht haben Sie mit uns einen starken und verlässlichen Partner an Ihrer Seite – egal ob es um Trennung und Scheidung, die Auseinandersetzung von Vermögen, den Zugewinn, die Geltendmachung von Unterhalt, den Versorgungsausgleich oder den Ehevertrag geht.

Profunde Expertise besteht ferner auch im Betreuungsrecht, im Namensrecht, und vor allem im Adoptionsrecht.

Ihr Rechtsanwalt im Familienrecht

Herr Rechtsanwalt Martin Weber ist Fachanwalt für Familienrecht.

Er beschäftigt sich seit Jahren nahezu ausschließlich mit dem Familien- und Erbrecht, vor allem mit komplexen Konstellationen mit steuer-, sozial-, gesellschafts- und immobilienrechtlicher Bezügen.

Ferner publiziert und referiert er regelmäßig zu Fragen des Familien-, Erb- und Betreuungsrechts.

Ein Portraitfoto von Rechtsanwalt Martin Weber. Herr Weber ist Ihr Ansprechpartner im Familienrecht und Erbrecht.