Unser Honorar – Für uns zählen Transparenz & Fairness

Die Höhe unserer Honorare ist immer abhängig vom konkreten Fall. Uns ist wichtig, Ihnen im Rahmen der Mandatsanbahnung eine transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten zu geben. Je nach Konstellation kann es sinnvoll sein, ein Festpreishonorar zu vereinbaren, auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder auf Basis einer Vergütungsvereinbarung nach Stunden abzurechnen. Wir informieren Sie gerne vorab über Kostenaspekte – sprechen Sie uns gerne an.

 

Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Abrechnung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) richtet sich nach dem Gegenstandswert, soweit keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wird. Wir unterstützen Sie gerne dabei, den Gegenstandswert im Einzelnen zu ermitteln. Einen Gebührenrechner finden Sie etwa auf den Seiten des Deutschen Anwaltvereins.

 

Rechtschutzversicherungen

Sie sind rechtschutzversichert? Zu unserem Service gehört selbstverständlich, bei Ihrer Versicherung hinsichtlich der Übernahme der Rechtsanwaltskosten anzufragen. Ihnen entstehen hierfür keine Kosten. Wir erläutern Ihrer Versicherung die Hintergründe Ihres Falles und stimmen die Gebührenübernahme schnell und unkompliziert für Sie ab.