Unsere Kernkompetenzen

Eine unserer Kernkompetenzen liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht. In diesem Bereich beraten und vertreten wir Startups, kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter. Ein besonderer Fokus liegt auf der Beratung von Unternehmensgründern. Hier setzen wir bei der Auswahl einer maßgeschneiderten Unternehmensform an. Egal, ob einzelkaufmännisches Unternehmen, Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG oder SE), wir beraten Sie bei allen Fragen rund um die Firmierung und übernehmen die Gestaltung eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Gesellschaftsvertrages. Außerdem koordinieren wir für Sie ggf. erforderliche Notartermine und Handelsregisteranmeldungen. Zudem beraten wir Investoren zu den rechtlichen Aspekten der Auswahl geeigneter Targets und übernehmen die Verhandlung von Beteiligungsverträgen.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst auch die Beratung zu allen rechtlichen Aspekten der Finanzierung des zu gründenden Unternehmens, sei es durch Fremdkapital, Eigenkapital oder Mezzaninkapital. Weiter unterstützen wir auch Kapitalgesellschaften sowie deren Gesellschafter und Geschäftsführer bei Kapitalerhöhungen bzw. Kapitalherabsetzungen sowie bei der Schaffung eines genehmigten Kapitals.

Tagesgeschäft und komplexe Transaktionen

Zudem begleiten wir Unternehmen sowie deren Gesellschafter und Geschäftsführer im Rahmen des Tagesgeschäftes z. B. durch die Vorbereitung und die Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie durch Erstellung der hierfür erforderlichen Ladungen und Beschlüssen sowie Beschlussvorlagen. Zu unserem Tätigkeitsfeld zählt auch die rechtliche Begleitung von Unternehmensrestrukturierungen. Hier kümmern wir uns um die Optimierung interner wie externer Prozesse, der Reduktion von Haftungsrisiken und der Effizienzsteigerung.

Zu unserem Spektrum gehört auch die rechtliche Betreuung von Aufspaltungen, Umwandlungen Formwechseln und Verschmelzungen, etwa im Nachgang zu M&A-Projekten. Hier fertigen wir auch die nötigen Berichte und Zustimmungsbeschlüsse.

Ein weiterer Fokus liegt im Bereich der Gesellschafterauseinandersetzung. Hier vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch prozessual.

 

Ihr Partner im Unternehmensrecht

Rechtsanwalt Börries Dekena verfügt über langjährige Expertise in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Er war – nach einer Tätigkeit für einen internationalen Fahrzeug- und Baumaschinenkonzern mit Sitz in München – sieben Jahre für eine Passauer Kanzlei nahezu ausschließlich im Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht tätig. Zu seinen Mandanten zählen vorwiegend kleinere und mittlere Unternehmen. Herr Rechtsanwalt Börries Dekena verfügt über profunde Branchenkenntnisse in den Bereichen IT (Hosting), Automotive, Engineering und Finanzdienstleistungen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Betreuung junger Unternehmen und Start-Ups.

Rechtsanwalt Börries Dekena bietet Ihnen zuverlässige und kompetente Beratung. Für ihn hat die zügige und zugleich akkurate Bearbeitung Ihres Anliegens oberste Priorität. Herr Rechtsanwalt Dekena ist Absolvent des Fachanwaltslehrganges im Insolvenzrecht und des Fachanwaltslehrganges für Handels- und Gesellschaftsrecht und publiziert regelmäßig zu aktuellen unternehmensrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragen in unserem Kanzleiblog.

Herr Rechtsanwalt Dekena steht Ihnen auch als Referent im Gesellschaftsrecht zur Verfügung.

Weitere Tätigkeitsfelder:

 Arbeitsrecht

Arbeitsverträge – Arbeitnehmerüberlassung – Betriebsverfassungsrecht – Kündigungsschutzklagen – Arbeitnehmerdatenschutz

Insolvenzrecht

Hilfestellung bei Restrukturierung und Sanierung – Abwehr von Anfechtungsansprüchen – Insolvenzanträge

IT, IP und Medien

Gewerblicher Rechtschutz – Datenschutzrecht – Markenrecht