Kernkompetenzen
Wir begreifen das Erbrecht vorrangig als Instrument zur Steuerung der Nachfolgeplanung. Insoweit beraten wir zu allen Fragen der vorweggenommenen Erbfolge, insbesondere zu Schenkungen, der Unternehmensnachfolge und der Hofübergabe, sowie zu Gestaltungen von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Weitere Schwerpunkte liegen im Bereich der Erbauseinandersetzungen sowie dem Pflichtteilsrecht.
Ihr Rechtsanwalt im Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Weber ist seit mehreren Jahren als Rechtsanwalt in Passau tätig und beschäftigt sich nahezu ausschließlich mit dem Familien- und Erbrecht. Daneben ist er auch als Testamentsvollstrecker tätig.
Weiter referiert und publiziert er regelmäßig zu familien- und erbrechtlichen Themen. So bildet er etwa Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker aus.