Unsere Kernkompetenzen

Aufgrund unserer unternehmensrechtlichen Ausrichtung liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht. Hierbei nutzen wir unsere Erfahrungen im Unternehmensrecht, um mögliche insolvenzrechtliche und insolvenzstrafrechtliche Risiken (z. B. Anfechtungsansprüche von Insolvenzverwaltern von Geschäftspartnern unserer Mandanten) bereits im Vorfeld durch die Vereinbarung insolvenzfester Sicherungsmittel zu vermeiden. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Abwehr möglicher Anfechtungsansprüche von Insolvenzverwaltern.

Sanierung und Restrukturierung

Wir beraten Geschäftsführer zur rechtlichen Gestaltung möglicher Sanierungskonzepte in der Krise und zu Restrukturierungsmaßnahmen. Unser Augenmerk liegt darauf, ihr Unternehmen zu stabilisieren und Haftungsrisiken zu minimieren. In Zusammenarbeit mit fachkundigen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern klären wir für Sie die Insolvenzantragspflicht und begleiten Sie bei der Stellung des ggf. erforderlichen Insolvenzantrages.

Ihr Partner im Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Börries Dekena verfügt über langjährige Expertise im Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht. Er war – nach einer Tätigkeit für einen internationalen Fahrzeug- und Baumaschinenkonzern mit Sitz in München – sieben Jahre für eine Passauer Kanzlei im Insolvenzrecht tätig.

Rechtsanwalt Börries Dekena bietet Ihnen zuverlässige und kompetente Beratung. Für ihn hat die zügige und zugleich akkurate Bearbeitung Ihres Anliegens oberste Priorität. Herr Rechtsanwalt Dekena ist Absolvent des Fachanwaltslehrganges im Insolvenzrecht und publiziert regelmäßig zu aktuellen unternehmensrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragen in unserem Kanzleiblog.

Herr Rechtsanwalt Dekena steht Ihnen auch als Referent im Insolvenzrecht zur Verfügung.