Ihr Scheidungsanwalt in Passau

Martin Weber, LL.M.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Mediator / Testamentsvollstrecker (AGT)

Kontakt

Bahnhofstraße 40
94032 Passau

Telefon: +49 (0) 851 / 966 300 40

E-Mail:   mw@weber-dekena.de

Öffnungszeiten

Mo – Do: 08:00-18:00 Uhr
Fr: 08:00-12:00 Uhr

Was ich für Sie tun kann:

Ich berate und vertrete meine Mandanten bundesweit vor allem im Familien- und Erbrecht sowie den damit verbundenen steuer- und immobilienrechtlichen Fragenstellungen.

Daneben bin ich auch im Arbeitsrecht und im Verkehrsrecht tätig.

Das Familienrecht umfasst etwa die Felder Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Adoption, Abstammung, Pflegschaft, Umgang mit dem Kind und Eheverträge.

Der erbrechtliche Fokus liegt auf den Feldern Testamente und Erbverträge, Erbauseinandersetzung, Unternehmensnachfolge und dem Pflichtteilsrecht.

Ihr starker Partner in Rechtsfragen:

Ich verfüge über langjährige rechtsanwaltliche Erfahrung speziell im Familien- und Erbrecht. Ich bin Fachanwalt für Familienrecht und habe zudem die Fachanwaltslehrgänge Erbrecht und Steuerrecht erfolgreich absolviert. Zudem bin ich Mediator und Testamentsvollstrecker tätig.

Für mich ist oberste Richtschnur, Sie verständlich, umfassend und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugechnitten zu beraten und zielorientiert sowie zeit- und kosteneffizient zu vertreten.

Aufgrund meiner umfassenden Praxistätigkeit kann ich einschätzen, wie Richter, Gegneranwälte und andere Beteiligte „ticken“, was rechtlich für Sie möglich und  strategisch für Sie sinnvoll ist.

Profitieren Sie von meinem Fachwissen aus meiner Spezialisierung im Familienrecht und meinen Tätigkeitsschwerpunkten im Erbrecht und im Steuerrecht. Ich bilde mich in diesen Bereichen kontinulierlich weiter, bin Autor mehrerer wissenschaftlicher Fachpublikationen zum Familien-, Betreuungs- und Erbrecht, Lehrbeauftragter der Hochschule Wismar und Referent im Rahmen von diversen Fachtagungen und Fortbildungen.

Ich setze mich immer voll und ganz mit Elan und Engagement für Ihre Interessen und Bedürfnisse ein. Diskretion, Zuverlässigkeit und eine gute Erreichbarkeit sind selbstverständlich.

  • Geboren und aufgewachsen in Freyung
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau (Abschluss: 1. juristisches Staatsexamen); währenddessen Mitarbeiter an verschiedenen straf-, zivil- und öffentlich-rechtlichen Lehrstühlen
  • Einjähriges Studium des Europa- und Völkerrechts sowie des europäischen und internationalen Familienrechts an der Katholieke Universiteit Leuven; währenddessen akademischer Mitarbeiter von Prof. Dr. Walter Pintens (Instituut voor Familiaal Vermogensrecht)
  • Studienaufenthalte an der Hague Academy of International Law (International Public Law / International Private Law) und an der Universität Helsinki (Intercultural Competence)
  • Referendariat in Passau, Regensburg und München (Abschluss: 2. juristisches Staatsexamen)
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Passau (Prof. Dr. Frank Bayreuther)
  • Masterstudium mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt (Abschluss: LL.M.)
  • Tätigkeit für eine internationale Wirtschaftskanzlei in München mit Schwerpunkt IT und Medien sowie eine unternehmensrechtlich orientierte Kanzlei in Passau
  • Tätigkeit für das Weinsberger Forum, Lehrbeauftragter der Hochschule Wismar
  • Laufendes Promotionsverfahren zum Dr. iur. bei Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz (Universität Mannheim)
  • Gerichtliche Entscheidungen bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern, NJW 2020, 523 – 525.
  • Die Entwicklung des Rechts der elterlichen Sorge seit Mitte 2016, NZFam 2019, 6-13 (Teil 1), NZFam 2019, 54 – 60 (Teil 2) und NZFam 2019, 100 – 107 (Teil 3).
  • Bestattungsrecht in: Kroiß, Ludwig / Horn, Claus-Hendrik / Solomon, Dennis (Hrsg.), Nachfolgerecht, 2. Aufl. 2019 (zusammen mit Dr. Thomas Alexander Heiß).
  • Auswirkungen der DSGVO für Berufsbetreuer und Sachverständige in Kindschaftssachen, NZFam 2018, 865 – 872.
  • Sorgerecht und Umgang bei Substanzmissbrauch, NZFam 2018, 510 – 516.
  • §§ 76 – 78 FamFG (Verfahrenskostenhilfe), §§ 80 – 85 FamFG (Kosten), §§ 111 – 120 FamFG (Allgemeine Vorschriften), §§ 121 – 132 (Verfahren in Ehesachen), §§ 133 – 150 (Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen), §§ 169 – 185 FamFG (Verfahren in Abstammungssachen), §§ 186 – 199 FamFG (Verfahren in Adoptionssachen), §§ 249 – 260 FamFG (Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger), §§ 261 – 265 FamFG (Verfahren in Güterrechtssachen) in: Hahne, Meo-Micaela / Schlögel, Jürgen / Schlünder, Rolf, BeckOK FamFG, Stand: 31. Edition 2020.
  • Die Entwicklung des Betreuungsrechts seit 2016, Teil 1 (NZFam 2017, 247 – 252) und Teil 2 (NZFam 2017, 289 – 294).
  • Unterhalt beim Wechselmodell, NZFam 2016, S. 829-833.
  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Anwaltsverein Passau e.V.
  • ARGE Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • ARGE Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • ARGE Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • FORUM Junge Anwaltschaft