Unsere Kernkompetenzen im Mietrecht

Wir übernehmen für Sie die Erstellung, Änderung und Prüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen aller Art sowie die Geltendmachung bzw. die Abwehr von mietrechtlichen Ansprüchen.

Wir vertreten gleichermaßen Mieter wie Vermieter im Wohnraumrecht als auch im Gewerbemietrecht. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Unternehmer.

Profunde Kenntnisse bestehen insbesondere im Bereich der Mietminderungen bei Mängeln wie Schimmel oder Wassenschäden und der Mieterhöhungen etwa bei Modernisierung.

Zudem beraten wir Sie zu Fragen der Umlagefähigkeit von Nebenkosten, zur Fragen der Stellung und Rückzahlung einer Kaution, zum Recht der Schönheitrseparaturen und Renovierungsarbeiten, zu Fragen der Haltung von Haustieren, zur Nutzung der Wohnung durch den Mieter oder durch Dritte sowie zur Beachtung von Verkehrssicherungspflichten (wie etwa der Pflicht zur Schneeräumung).

Letztlich beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses. Hierbei prüfen wir vorab für Sie die Voraussetzungen und Fristen der Kündigung (auch hinsichtlich der besonderen Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung oder der Kündigung wegen Zahlungsverzuges) und bereiten auf Wunsch für Sie eine frist- und formwirksame Kündigungserklärung vor. Im Rahmen einer sich hieran gegebenenfalls anschließenden gerichtlichen Räumungsklage bzw. Räumungsschutzklage vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck.

 

Unsere Kernkompetenzen im Immobilienrecht

Im Baurecht und Immobilienrecht begleiten wir Immobilientransaktionen aller Art. Hierbei übernehmen wir die rechtliche Beratung, Gestaltung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen und Übergabeverträgen sowie deren Abstimmung mit dem Notariat. In diesem Zusammenhang prüfen wir auch die Belastung der Immobilie etwa mit Hypotheken oder Grundschulden.

Zu unserem vertragsrechtlichen Repertoire im Bau- und Architektenrecht zählt die Gestaltung und Prüfung von Bauträgerverträgen, Maklerverträgen, Mietverträgen und Architektenverträgen. Weiter übernehmen wir auf diesem Feld die baubegleitende Beratung und setzen Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich durch. Hierunter fallen etwa Honorarklagen von Architekten oder Bauträgern. Weiterhin zählt die Geltendmachung von Ansprüchen auf Mängelbeseitigung und Schadenersatz in diesen Bereich. Besondere Expertise besteht in allen rechtlichen Fragen rund um Photovoltaikanlagen.

 

Ihr Rechtsanwalt im Mietrecht und Immobilienrecht

Rechtsanwalt Börries Dekena berät und vertritt Mandanten in sämtlichen Fragen des Mietrechts und des Pachtrechts.

Besondere Expertise besteht im Bereich der Immobilientransaktionen. Hier begleitet Herr Rechtsanwalt Dekena Sie umfassend von der Verhandlung von Immobilienkaufverträgen und Immobilienübergabeverträgen bis zur notariellen Beurkundung.