Unsere Kernkompetenzen

Im Arbeitsrecht vertreten wir vornehmlich Privatpersonen in Beendigungskonstellationen. Nach dem Ausspruch einer Kündigung verhandeln wir etwa über Fragen der Abfindung, der Urlaubsabgeltung, der Überstundenabgeltung und der Erteilung eines Arbeitszeugnisses, soweit erforderlich. Weiterhin führen wir Kündigungsschutzklagen und ergreifen anderweitig sinnvolle prozessuale Schritte.

Ein weiterer Fokus liegt im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und dem Outsourcing. Zudem beraten wir zu Fragen des Arbeitnehmerdatenschutz.

Ihr Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Martin Weber betreut unser arbeitsrechtliches Referat.

Expertise im Arbeitsrecht hat er sich zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht  an der Universität Passau erworben. Ferner hat er einen postgradualen Masterstudiengang mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt absolviert.

Seit 2020 übernimmt Herr Weber aufgrund seiner Auslastung mit familien- und erbrechtlichen Fällen nur noch ausgewählte Mandate im Arbeitsrecht.

Ihr Scheidungsanwalt in Passau