Im Vertragsrecht helfen wir Ihnen bei der Optimierung Ihrer betrieblichen Abläufe durch die vorausschauende und rechtssichere Gestaltung, Prüfung und Aktualisierung von Individualverträgen und Vertragsmustern aller Art. Zu unseren Stärken zählt gleichermaßen das Aushandeln von Verträgen. Geschicktes Taktieren verbunden mit einem Blick für das Machbare und Sinnvolle nutzen wir zu Ihrem Vorteil. Ziel unserer Arbeit ist stets, Ihre Interessen best- und schnellstmöglich durchzusetzen. Wir erkennen mögliche Streitpotentiale frühzeitig und eliminieren diese, um Haftungsrisiken weitestgehend auszuschalten und Ihnen so den Rücken frei zu halten. Bei Bedarf übernehmen wir in diesem Zusammenhang die Aufgaben einer externen Rechtsabteilung. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen IT (Hosting), Fotografie, Automotive, Engineering und Finanzdienstleistung.

Unsere Kernkompetenzen

Einer unserer zentralen Beratungsschwerpunkte liegt im Bereich M&A. Wir begleiten Unternehmenstransaktionen und Unternehmensfusionen. Unsere Mandanten sind überwiegend kleine und mittlere Unternehmen. Gerne gehen wir mit Ihnen den Weg durch den gesamten Akquisitionsprozess: angefangen von der Erstellung von Vorverträgen über die rechtliche Due Dilligence bis hin zur Verhandlung und Erstellung des Unternehmenskaufvertrages. Unser Spektrum umfasst hier insbesondere die Prüfung und Gestaltung des Letter of Intent, des Non-Disclosure-Agreement sowie komplexer Transaktionsverträge, sei es in Form von Share Deals oder Asset Deals. Außerdem betreuen wir Sie in der Post Akquisition Merger Phase.

Zu unseren weiteren vertragsrechtlichen Leistungen zählen etwa die Gestaltung und Aktualisierung von individuell auf Sie zugeschnittenen AGB wie Einkaufsbedingungen und Lieferbedingungen zur Begrenzung und Vermeindung Ihrer Haftung. Ein zusätzlicher Fokus liegt auf der Verhandlung, Gestaltung und Anpassung von Vertriebsverträgen – egal, ob Handelsvertretervertrag, Vertriebshändlervertrag oder Franchisevertrag. Expertise besteht weiter auch im Bereich der Lieferverträge und Logistikverträge, inkl. Qualitätssicherungsvereinbarungen sowie der Kommissions-, Speditions-, Transport- und Lagerverträge.

Letztlich umfasst unser Fokus auch die rechtliche Beratung zu Darlehensverträgen und Kreditsicherungsverträgen sowie deren Prüfung, Gestaltung und Aktualisierung. Weiter erstellen wir die ggf. notwendigen Rangrücktrittsvereinbarungen.

 

Ihr Partner im Vertragsrecht

Rechtsanwalt Börries Dekena ist – neben dem Unternehmensrecht – nahezu ausschließlich im Vertragsrecht tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung insbesondere in den Bereichen M&A, Unternehmenskauf und Unternehmenstransaktion. Herr Rechtsanwalt Dekena war  – nach einer Tätigkeit für einen internationalen Fahrzeugkonzern mit Sitz in München – sieben Jahre für eine auf Unternehmensrecht und Vertragsrecht spezialsierte Passauer Kanzlei tätig. Zu seinen Kernkompetenzen zählen – neben dem Bereich M&A – insbesondere die Bereiche AGB, Darlehensverträge Lieferverträge.

Herrn Rechtsanwalt Dekena ist die Erreichbarkeit für seine Mandanten sowie eine rasche und zugleich sehr akkurate Abwicklung Ihres Anliegens sehr wichtig.

Weiter publiziert Herr Rechtsanwalt Dekena regelmäßig zu aktuellen Fragestellungen des Gesellschaftsrechts und Insolvenzrechts im Rahmen unseres Kanzleiblogs.

Er hat unter anderem eine Checkliste für Unternehmensgründer entwickelt, die Sie kostenlos abrufen können: