Unsere Kernkompetenzen

Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählt zunächst die Gestaltung, Prüfung und Anpassung von individuellen Verträgen oder auch Vertragsmustern – egal, ob Arbeitsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag, Ausbildungsvertrag oder Verträge für freie Mitarbeiter, um nur einige zu nennen. Umfasst sind auch Zusatzvereinbarungen wie die Bonusvereinbarung, die Zielvereinbarung oder die Betriebsvereinbarung sowie Verträge über Sonderzahlungen und Gratifikationen.

Weiter beraten und vertreten wir kompetent in Beendigungssituationen. Arbeitgebern geben wir Hilfestellung zum Ob und Wie einer Kündigung zur Minimierung von Risiken. Nach Ausspruch der Kündigung verhandeln wir für Sie etwa über Fragen der Abfindung, der Urlaubsabgeltung, der Überstundenabgeltung und der Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Für Arbeitnehmer führen wir Kündigungsschutzklagen – für Arbeitgeber wehren wir diese ab.

Ein weiterer Fokus liegt im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und dem Outsourcing. Zudem beraten wir zu Fragen des Arbeitnehmerdatenschutz, der Compliance und im Arbeitnehmererfindungsrecht.

Ihr Partner im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Martin Weber betreut federführend unser arbeitsrechtliches Referat. Expertise im Arbeitsrecht hat er sich zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht (Prof. Dr. Frank Bayreuther) an der Universität Passau erworben. Ferner hat Herr Rechtsanwalt Weber neben beiden juristischen Staatsexamina zusätzlich einen postgradualen Masterstudiengang mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt absolviert. In seiner Masterarbeit hat er sich mit Fragen der Arbeitnehmerüberlassung befasst. Im Rahmen seiner Tätigkeit für eine internationale Sozietät in München war Herr Weber insbesondere auch im Bereich Arbeitnehmerdatenschutz und Outsourcing tätig.

Als ausgebildeter Mediator bietet Herr Rechtsanwalt Martin Weber auch innerbetriebliche Mediationen an. Im Bereich der individuellen Vertragsgestaltung arbeitet Herr Rechtsanwalt Weber eng mit Herrn Rechtsanwalt Dekena zusammen, der über eine langjährige und profunde Expertise in diesem Bereich verfügt.

Herrn Rechtsanwalt Martin Weber haben eine gute Erreichbarkeit, schnelle Terminvergaben und die zügige und zugleich sorgfältige Bearbeitung Ihres Anliegens oberste Priorität.